Allgemeines #
Was ist eine Auktion? #
Während einer Auktion oder Versteigerung werden Gegenstände käuflich angeboten. Der exakte „Kaufpreis“ steht jedoch vorher noch nicht fest, sondern aufgrund eines vorher festgesetzten Aufrufpreises (Mindestpreis) können potentiell interessierte Kunden ihre Gebote abgeben.
Zemanek-Münster führt klassische Saalauktionen durch, mit der Möglichkeit online mitzubieten, sowie reine Onlineauktionen.
Bei klassischen Saalauktionen kommt der Kaufvertrag durch Zuschlag durch den Auktionator zustande, wenn kein höheres Gebot vorliegt.
In der Versteigerungsverordnung bzw. den jeweiligen Versteigerungsbedingungen sind die Abläufe und Regeln hierfür gesetzlich festgelegt. Diese hängen im Saal aus und werden im Katalog sowie auf der Website publiziert.
Kann jeder an einer Auktion teilnehmen? #
Auktionen sind öffentlich, allerdings müssen die Bieter voll geschäftsfähig sein und der Auktionator hat das Recht Personen von der Auktion auszuschließen.
Kostet der Besuch einer Auktion Eintritt? #
Es ist nicht üblich Eintrittsgeld zu verlangen, bei Sonderauktionen oder ähnlich speziellen Versteigerungen kann es aber sein, dass der Kauf eines Kataloges zur Bedingung gemacht wird.
Vor der Auktion #
Gibt es die Möglichkeit zusätzliche Auskünfte zu erhalten? #
Sollten noch Fragen zu Objekten bestehen, die nicht in der Katalogbeschreibung erklärt werden, gibt es die Möglichkeit sich von Mitarbeitern des Auktionshauses telefonisch oder persönlich beraten zu lassen.
Kann ich die Ware bereits vor der Auktion in Augenschein nehmen? #
Es ist üblich die gesamten Objekte, die auktioniert werden eine gewissen Zeitspanne vor der Auktion zur Besichtigung zugänglich zu machen, um es den Kunden zu ermöglichen, sich persönlich einen Eindruck von den Waren zu verschaffen.
Kann ich selbst Ware zur Auktion geben? #
Die Objekte gehören nicht dem Auktionator bzw. dem Auktionshaus, sondern werden von verschiedenen Einlieferern gebracht. Im Prinzip ist es jedem möglich Ware für die Auktion zu bringen, allerdings müssen die Objekte einem gewissen Qualitätsstandard entsprechen und die jeweiligen Einlieferungsfristen sind zu beachten.
Während der Auktion #
Muss ich bieten, wenn ich zu einer Auktion gehe? #
Nein, es gibt keine Verpflichtung zu bieten oder zu kaufen.
Wie biete ich, und wie läuft der Prozess des Bietens ab? #
Es gibt mehrere Möglichkeiten des Bietens:
- als Saalbieter: Dies erfordert persönliche Anwesenheit während der Auktion. Gebote werden durch Heben der Bieterkarte mit darauf vermerkter Bieternummer abgegeben.
- als Internetbieter: Nach vorheriger Registrierung auf unserer Website bzw. einer der Onlineplattformen besteht die Möglichkeit während der Auktion online mitzubieten .
- als Briefbieter: Hierbei wird das Gebot bereits im Vorfeld schriftlich abgegeben. Man hat die Möglichkeit den Auktionator zu ermächtigen bis zu einem bestimmten Prozentsatz über dem angegebenen Höchstgebot weiter zu bieten. Diese Möglichkeit wird häufig genutzt, wenn es dem Bieter nicht möglich ist, persönlich zu erscheinen. Gebote per E-Mail sind rechtlich problematisch, da nicht eindeutig zu klären ist, wer das Gebot abgegeben hat und keine Unterschrift vorliegt. Meist ist es aber dennoch möglich diesen Weg zu wählen, sofern man vorher seine Identität verifiziert hat oder persönlich bekannt ist.
- als Telefonbieter: Für Kunden, die nicht persönlich an der Auktion teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, ihr Gebot beim Aufruf des entsprechenden Lots telefonisch abzugeben und so quasi ’live’ mit zu steigern.
Hierbei ist für Kunden aus dem Ausland und speziell Übersee wichtig zu beachten, dass die Auktion nach Mitteleuropäischer (Sommer-) Zeit stattfindet. Beim telefonischen Bieten benötigen wir zu allererst das Lot, auf das Sie bieten wollen. Außerdem die komplette Rechnungsanschrift und Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk) zu benennen, unter der wir Sie am Auktionstag erreichen können. Ungefähr zehn Lots vor dem gewünschten Gebot werden wir Sie telefonisch kontaktieren.
Zum Prozess des Bietens: Die im Katalog aufgeführten Preise sind Aufruf- und Schätzpreise. Gesteigert wird um ca. 10% (Für Internetbieter gelten die gelisteten Gebotsschritte auf der jeweiligen Plattform). Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaliger Wiederholung des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht gegeben ist und der vom Einlieferer vorgeschriebene Mindestzuschlagspreis erreicht ist.
Kann ein einmal abgegebenes Gebot wieder zurückgenommen werden? #
Nein, ein Gebot ist bindend und kann daher nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Gibt es Auskunft darüber, welche Gebote bereits vorliegen? #
Nein, die bereits abgegebenen Vorgebote sind streng vertraulich und für Kunden nicht einsehbar.
Was ist ein Aufrufpreis? #
Unter Aufrufpreis versteht man eine Art Mindestpreis, also die Summe mit der das Objekt zur Versteigerung aufgerufen wird. Der Aufrufpreis ist keinesfalls gleichzusetzen mit dem Schätzwert eines Objektes und sagt nichts über den tatsächlichen Wert aus.
Was ist ein Zuschlag? #
Nachdem das Objekt solange aufgerufen wurde, bis kein höheres Gebot mehr abgegeben wurde erfolgt der Zuschlag. Der Auktionator hält sich dabei an genau festgelegte Steigerungsstufen, die mit dem Aufrufpreis beginnen. Hierbei werden die Gebote von Saalbietern, Brief- und Telefonbietern sowie Internetbietern gleichermaßen berücksichtigt. Für den Fall, dass zwei gleich hohe schriftliche Gebote vorliegen, bedient sich der Auktionator des Zufallentscheides. Bei traditionellen Auktionen wird der Zuschlag durch Klopfen mit dem Hammer signalisiert.
Ein Zuschlag kann unter Vorbehalt erteilt werden, wenn das Gebot geringfügig unter dem Mindestverkaufspreis des Einlieferers liegt. In diesem Fall wird dieser nach der Auktion kontaktiert und gefragt, ob er dem Verkauf zustimmt.
Bitte beachten Sie, dass der Zuschlagspreis nicht dem Endpreis entspricht.
Nach der Auktion #
Welche weiteren Kosten fallen beim Erwerb eines Objektes in einer Auktion an? #
Auf den Zuschlag ergeht ein Aufgeld zuzüglich des aus dem Aufgeld resultierenden gültigen Mehrwertsteuersatzes (siehe Verkaufsbedingungen).
Für Verpackung und Versand erheben wir feste Pauschalen innerhalb Deutschlands und europaweit. Für alle übrigen Länder erheben wir eine Pauschale zuzüglich gewichts- und volumenabhängigen Versandkosten (siehe Verkaufsbedingungen). Gesonderte Speditionsaufträge sowie Sperrgut und internationale Transporte richten sich nach dem wirtschaftlichsten Anbieter und werden extra berechnet. Die Versendung ersteigerter Sachen auf Wunsch des Käufers geschieht auf dessen Kosten und Gefahr. Hinzu kommt eine obligatorische Transportversicherung, die Risiken abdeckt, die mit dem Transport verbunden sind.
Besteht die Notwendigkeit zur Einholung von Ausfuhrdokumenten, so gehen hierfür anfallende Kosten zu Lasten des Käufers. (siehe Verkaufsbedingungen).
Welche Bezahlungsmöglichkeiten sind möglich? #
Zahlungen erfolgen in EURO (€) und sind unverzüglich nach Rechnungsstellung zu leisten. Zahlungen des Käufers sind grundsätzlich nur durch Überweisung an den Versteigerer auf das von ihm angegebene Konto zu leisten. Alle Arten unbarer Zahlungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung erfüllungshalber angenommen. Schecks werden nicht akzeptiert.
Ist es möglich sich die erworbenen Objekte zusenden zu lassen? #
Falls es dem Bieter nicht möglich ist sein Objekt abzuholen, kann das Auktionshaus den Versand übernehmen. Die dabei anfallenden Kosten gegebenenfalls einschließlich Versicherung sind den Verkaufsbedingungen zu entnehmen.
Sind die erworbenen Objekte transportversichert? #
Um den bequemen und sicheren Transport eines erworbenen Objekts zu gewährleisten, hat das Haus eine obligatorische Transportversicherung abgeschlossen. Sie deckt Risiken ab, die mit dem Transport verbunden sind.
Kann man auch nach Ablauf der Auktion noch Objekte erwerben? #
Nach jeder Auktion findet für die Dauer einer Woche ein Nachverkauf statt. In der Regel werden die unverkauften Objekte zum Aufrufpreis zuzüglich Aufgeld und der aus dem Aufgeld resultierenden Mehrwertsteuer verkauft.
Woher weiß man, welche Objekte verkauft wurden und zu welchem Preis? #
Im Online Katalog werden die Zuschläge unmittelbar nach der Auktion angezeigt.
Was ist eine Einliefererabrechnung? #
Gemäß den Versteigerungsbedingungen erhält der Einlieferer innerhalb einer bestimmten Zeit nach der Auktion die Einliefererabrechnung. Dabei wird dem Einlieferer vom Zuschlag eine Kommission abgezogen und weitere Gebühren für die Abbildung im Katalog und die Versicherung in Rechnung gestellt.
Was geschieht mit unverkauften Objekten? #
Objekte, die während der Auktion oder des Nachverkaufs nicht verkauft wurden, werden entweder an den Einlieferer zurückgegeben oder zu einem reduzierten Preis nochmals in einer späteren Auktion angeboten.